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Rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a – Kann ich Steuern sparen?
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Rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a – Kann ich Steuern sparen?

Erklärung zu rückwirkenden Einzahlungen in die Säule 3a ab 2026 für Beitragslücken ab 2025: Voraussetzungen, Limiten und steuerliche Implikationen.

Ein Beitrag von Truvag Treuhand und Revisions AG · Aktualisiert am

Rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a – Kann ich Steuern sparen?

Erstmals im Steuerjahr 2026 können in der Schweiz versäumte Einzahlungen in die Säule 3a für das Jahr 2025 nachgeholt werden. Wichtig ist dabei, dass diese Regelung nur für Vorsorgelücken gilt, die ab dem 01.01.2025 entstanden sind. Bereits bestehende Lücken aus früheren Jahren können weiterhin nicht nachträglich gedeckt werden. Voraussetzung für einen Nachholbeitrag ist zudem, dass sowohl im Einkaufsjahr als auch im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt wird. Ohne entsprechendes Einkommen ist ein Einkauf in die Säule 3a nicht zulässig.

Für die ordentlichen Einzahlungen gelten unterschiedliche Limiten (Stand 2026): Mit Anschluss an eine Pensionskasse beträgt der jährliche Maximalbetrag CHF 7’258. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse können bis zu 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 36’288 pro Jahr, einbezahlt werden. Für das Nachholen von Beitragslücken ist zusätzlich zum ordentlichen Beitrag pro Jahr ein Einkauf von höchstens CHF 7’258 zulässig, begrenzt durch die tatsächliche Beitragslücke. Voraussetzung ist, dass der für die betreffende Person zulässige ordentliche Jahresbeitrag im Einkaufsjahr zuerst vollständig entrichtet wird. Jede Vorsorgelücke kann jedoch nur einmal geschlossen werden, weshalb die zeitliche Planung entscheidend ist. Zudem ist zu beachten, dass eine Lücke nur dann geschlossen werden darf, wenn im betreffenden Jahr kein Bezug aus der Säule 3a erfolgt ist. Besonders Personen mit geplantem gestaffeltem Bezug oder kurz vor der Pensionierung sollten Einzahlungen und Bezüge sorgfältig koordinieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Quelle zu Beitragslimiten und nachträglichen Einkäufen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Die dritte Säule.