
Opting-out und Kapitalverlust: Wann trotzdem eine Revision erforderlich wird
Auch Gesellschaften mit Opting-out können bei Kapitalverlust revisionspflichtig werden. Das revidierte Aktienrecht sieht dafür seit dem 1. Januar 2023 klare Vorgaben vor.
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Auch Gesellschaften mit Opting-out können bei Kapitalverlust revisionspflichtig werden. Das revidierte Aktienrecht sieht dafür seit dem 1. Januar 2023 klare Vorgaben vor.

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